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Energiebewusste Renovierungsarbeiten

Seit 2011 muss jeder Alt- oder Neubau beim Verkauf oder Vermieten einen „Energiepass“ vorweisen, der dem notariellen Akt oder dem Mietvertrag beigefügt wird. Dieser Energiepass hat einen Einfluss auf den Verkaufs- oder Mietpreis. Im Rahmen von Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten bietet EUROIMMO, nach einem unabhängigen Energieaudit und der Analyse der notwendigen Arbeiten, ein Komplettpaket zur Durchführung der Energiesparmaßnahmen an, damit Sie für die Zukunft gerüstet sind. Mehr zur Bautechnik von EUROIMMO erfahren Sie in einem unverbindlichen Gespräch mit Herrn Bruno Creutz.

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Unabhängiges Energieaudit

Lassen Sie für Ihr Haus ein Energieaudit von einem unabhängigen Auditor erstellen und erkennen Sie dadurch die sinnvollsten Energiesparmaßnahmen.

Energieaudit: Analyse eines bestehenden Wohngebäudes, in welchem ein Auditor unnötige Wärme- und Stromverluste aufdeckt, um entsprechende Verbesserungsmaßnahmen zu empfehlen. Der Auditor analysiert mit dem Auftraggeber die Energierechnungen, das Wohnverhalten und den richtigen Gebrauch der Geräte und Installationen.

Die Analyse bezieht sich auf:

  • Außenwände
  • Heizsystem
  • sanitäre Warmwasserproduktion
  • Lüftung
  • eventuelle Überhitzung

Nach Abschluss der Begutachtung und Analyse erhält der Auftraggeber einen offiziellen Bericht, sowie ein Dokument mit dem, aufgrund von Investitionen in Energiesparmaßnahmen Steuerermäßigungen geltend gemacht werden können.

Möchten Sie in sinnvolle Energiesparmaßnahmen investieren?

Dann kontaktieren Sie unverbindlich Herrn Daniel Creutz, unabhängiger Energieauditor und akkreditierter Energieberater der Wallonischen Region.

+32 (0)87 / 76 21 76 | energie@daniel-creutz.be

Abnahme der Elektroinstallation

Für den Verkauf Ihrer Immobilie benötigen Sie ebenfalls eine gültige Abnahme der Elektroinstallation. Ein anerkannter Elektrotechniker kontrolliert die gesamte Elektroinstallation der Immobilie. Er erstellt einen Zustandsbericht (wenn notwendig mit Auflagen).

Wir können für Sie eine Abnahme in die Wege leiten.

Abnahme des Heizöltanks

Bei einem Fassungsvermögen von oder über 3000 L Heizöl unterliegt der Tank zwei Verpflichtungen:

  • Es muss eine Betriebserlaubnis vorliegen. Dies ist ein formaler Akt, der über die Gemeinde beantragt wird.
  • Die Abnahme wird dann durch einen anerkannten Tankfachmann durchgeführt. Für Kellertanks und unterirdische Tanks muss er verschiedene Messungen und Prüfungen durchführen. Anschließend stellt der Fachmann dann die Abnahme aus.

Wir können für Sie eine Abnahme in die Wege leiten.

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